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Honorare

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Honorare

Sie können uns eine Kopie des zu übersetzenden Textes per Mail, Fax oder Post übermitteln, Sie erhalten umgehend einen Kostenvoranschlag.

Grundsätzlich beträgt das Honorar für eine Übersetzung 1,60 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar).

Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge.

Ist die Übersetzung wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes oder wegen einer besonderen Eilbedürftigkeit besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 2,00 und das erhöhte Honorar bis zu 3,00 Euro pro angefangene Zeile 55 Anschläge.

Unabhängig vom Umfang des zu übersetzenden Textes beträgt das Mindesthonorar für eine Übersetzung € 50,00

Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache; werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend.

Soweit die Leistung des Übersetzers in der Überprüfung von Schriftstücken oder Aufzeichnungen der Telekommunikation auf bestimmte Inhalte besteht, ohne dass er insoweit eine schriftliche Übersetzung anfertigen muss, erhält er ein Honorar wie ein Dolmetscher.