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Bildungsurlaub/Bildungsprämie

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Der Bildungsurlaub

Ägyptischer Kulturladen führt Arabisch-Unterricht ganzjährig als Bildungsurlaubsmaßnahme durch. Wir informieren Sie gerne in einem Beratungsgespräch über die für Sie geeigneten Lerninhalte.

Es ist bei diesen Kursen vorgeschrieben (s. unten), dass die Lernende in 10 Tagen insgesamt 60 Unterrichtsstunden je 45 Minuten absolvieren müssen.   Unsere Lehrprogramme sind trotzdem so konzipiert, dass Sie den für Sie individuell gestalteten zehntägigen Kurs  ohne den „Krash-Kurs-Stress“ absolvieren können. Anschließend betreuen wir Sie bei der Vertiefung bzw. Erweiterung Ihrer Sprachkenntnisse ohne zusätzliche Kosten weiter.

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder beruflichen Weiterbildung dienen Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) in der Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 17.05.1999 (GVBl. S. 178).

Wer hat den Anspruch auf Bildungsurlaub?

Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig vom Lebensalter.
Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Lands Berlin.

Wie viel Tage Bildungsurlaub gibt es?

Der Bildungsurlaub beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Die Zweijahresfrist beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme von Bildungsurlaub (erster Tag der anerkannten Veranstaltung). Nicht in Anspruch genommener Bildungsurlaub aus vergangenen Jahren verfällt .Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Anspruch.

Wofür kann die Freistellung erfolgen?

Bildungsurlaub kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für eine von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannte Bildungsveranstaltung der beruflichen Weiterbildung und/oder politischen Bildung gewährt werden. Auszubildende können sich nur für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen. Bei der beruflichen Weiterbildung muss ein Bezug zur ausgeübten Tätigkeit vorliegen.  

Wie wird der Anspruch geltend gemacht?

Bildungsurlaub wird beim Arbeitgeber beantragt. Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs sind dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Dem Arbeitgeber ist die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung (nur vom Veranstalter erhältlich) bzw. bei als anerkannt geltenden Veranstaltungen im Sinne des §11 (1) des BiUrlG die Bestätigung der Einrichtung vorzulegen.

Wer erteilt die Auskunft zum Bildungsurlaub?

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen   Referat II D – Berufliche Qualifizierung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028 – 1484, 1485, 1482, 1496

Was ist Bildungsprämie

Merkblatt für Weiterbildung

Hinweise zur Annahme und Erstattung von Prämiengutscheinen im Bundesprogramm Bildungsprämie, 3. Förderphase.

Diese Informationen sind unter www.bildungspraemie.info abrufbar. Version 2.1 (Stand 1. Juli 2017)

Der Prämiengutschein mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie verbessert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Möglichkeiten zur Beteiligung an individueller berufsbezogener Weiterbildung. Durch die Bildungsprämie wird Eigeninitiative belohnt:

Wer in seine Weiterbildung investiert, wird dabei mit einem staatlichen Zuschuss unterstützt. Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Eine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des Bundesprogramms Bildungsprämie ist jede Maßnahme, die inhaltlich in sich abgeschlossen ist sowie einzeln gebucht und einzeln bezahlt wird. Darüber hinaus muss sie öffentlich angekündigt und frei zugänglich sein. „Frei zugänglich“ ist sie unter anderem dann, wenn ihr Besuch nicht die Absolvierung einer vorhergehenden Weiterbildungsmaßnahme beim gleichen Anbieter voraussetzt. Die Teilnahme darf auch nicht an die Zugehörigkeit der Teilnehmenden zu einer bestimmten Institution (wie einem Unternehmen, einer Unternehmensgruppe, einem Verband oder einem Verein) gebunden sein. Für solche Weiterbildungen, deren Veranstaltungsgebühren maximal 1.000 Euro betragen, übernimmt der Bund mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie

50 Prozent der Gebühren bis zu maximal 500 Euro. Für Veranstaltungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchgeführt werden, kann nur die Teilnahme an Weiterbildungen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 Euro gefördert werden.

Ebenfalls förderfähig ist die Beteiligung an den sogenannten Externenprüfungen nach § 43 Absatz 2 oder § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie § 36 Absatz 2 oder § 37 Absatz 2 Handwerksordnung (HwO). Andere Prüfungsgebühren sind förderfähig, wenn die Prüfung in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der geförderten Weiterbildung steht und die Gebühren für die Prüfung über den Weiterbildungsanbieter bezahlt werden.

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Der Prämiengutschein wird von geschulten Beraterinnen und Beratern ausgegeben, die die individuellen Voraussetzungen der Interessierten prüfen.

In diesem Merkblatt erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Prämiengutschein im Überblick. Bei weiteren Fragen informieren Sie sich auf der Programmhomepage:

www.bildungspraemie.info

oder rufen Sie an bei der für Sie kostenlosen Servicehotline unter 08002623000.